Noch in den 70er Jahren konnte ein Ehemann in der Schweiz die Stelle seiner Ehefrau ohne ihr Wissen kündigen und ihr Arbeitgeber musste dies gemäss geltendem Recht so akzeptieren. Als Begründung reichte seitens des Ehemanns die Aussage, dass seine Frau die Hausarbeit nicht mehr zufriedenstellend erledigen könne.