Wer vor den Traualtar tritt, tut dies meist in der Überzeugung, den Rest seines beziehungsweise ihres Lebens mit dem Ehepartner zu verbringen. Ganz so funktioniert das in der Praxis aber nicht immer: Statistiken zeigen, dass etwa 33 Prozent aller in Deutschland geschlossenen Ehen geschieden werden. Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern kann auch finanziell eine Herausforderung darstellen. Wir zeigen dir, wie viel eine Scheidung kostet, wer die Kosten übernimmt und worauf du allgemein achten solltest.
Ehepartner oder der Staat: Wer kommt für die Verfahrenskosten auf?
Auf die Frage „wer zahlt die Scheidungskosten“ gibt es grundsätzlich folgende Antwort: Wer sich scheiden lassen möchte, muss auch die dabei entstehenden Kosten tragen. Werden für das Verfahren zwei Anwälte benötigt, bezahlt jeder Ehepartner den Rechtsanwalt, den er beauftragt hat. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt teilen sich die Eheleute die Kosten. Dadurch fällt das Verfahren natürlich deutlich kostengünstiger aus. Besonders Menschen, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, können die Anwaltskosten nicht immer ohne weiteres aus eigener Tasche bezahlen. Das bedeutet aber nicht, dass sie sich nicht scheiden lassen können: Für diese Fälle gibt es eine staatliche Prozesskostenbeihilfe, die Statistiken zufolge bei rund 70 Prozent aller Scheidungen in der Bundesrepublik zum Einsatz kommt. Voraussetzung dafür, dass du Verfahrenskostenhilfe bekommst, ist das nachweisliche Vorliegen einer Bedürftigkeit: Du musst also beweisen können, dass du nicht genug Vermögen oder Einkommen hast, um die Kosten selbst zu übernehmen. Wird die Kostenbeihilfe gewährt, ist sie rechtlich gesehen ein zinsfreies Darlehen. Es kann also passieren, dass du sie zumindest anteilig in der Zukunft zurückbezahlen musst, wenn sich deine finanzielle Situation verbessert.
Anwälte, Gutachter, Gerichtskosten: Wie teuer ist eine Scheidung?
Wenn eine Ehe gescheitert ist, entscheiden sich die Ehepartner nicht selten dazu, diese mit einer Scheidung offiziell aufzulösen. Dies kann nur über ein Gericht geschehen: Nur mit einem entsprechenden Urteil ist die Scheidung rechtskräftig und die Ehe nicht mehr existent. Dabei entstehen naturgemäß auch Kosten, die sich unter anderem aus den Anwalts- und Gerichtskosten zusammensetzen. Sind beide Ehepartner sich einig, genügt es, nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen, was die Kosten bereits erheblich reduzieren kann. Besteht keine Einigkeit und verfügt einer beziehungsweise beide Eheleute über Vermögen, kann ein Scheidungsverfahren nicht nur sehr aufwendig, sondern auch sehr kostspielig ausfallen. Dann ist es unter Umständen nötig, Gutachter sowie weitere Sachverständige hinzuzuziehen. Pauschale Aussagen zu den Scheidungskosten sind nicht möglich, denn die Höhe derselben hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Folgenden:
• Das Nettoeinkommen beider Ehepartner
• Das Vermögen beider Eheleute
• Die Anzahl der Kinder, die unterhaltsberechtigt sind
Herrscht Einigkeit zwischen den Ehepartnern und wird daher nur ein Anwalt benötigt, liegen die Mindestscheidungskosten etwa bei 1.150 Euro. Hierbei entfallen ungefähr drei Viertel der Kosten auf den Anwalt und ein Viertel auf die Gerichtskosten. Über online verfügbare Scheidungskostenrechner kannst du nach Angabe einiger Daten und Zahlen bereits im Vorfeld eine Einschätzung erhalten, wie teuer das Verfahren in deinem Fall ungefähr ausfallen wird.
*Disclaimer: die Angaben aus dem Artikel gelten nur in Deutschland.
Eine Scheidung ist nicht nur finanziell sondern vor allem auch emotional schwierig. Wenn Ihr Hilfe braucht, helfen Euch folgende Stellen (und seid bloss nicht zu stolz, um nach Hilfe zu fragen):
Für Deutschland:
https://www.caritas.de/glossare/trennungs-und-scheidungsberatung
https://www.profamilia.de/themen/sexualitaet-und-partnerschaft/trennung-und-scheidung
Für die Schweiz:
https://www.bif-frauenberatung.ch/recht/trennung-scheidung/
https://www.familylife.ch/wp-content/uploads/2021/03/LSL_Hilfsangebote-Deutschschweiz-allgemein.pdf
Für Österreich:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/scheidung/Seite.100003.html
https://www.familienberatung.gv.at/trennung-scheidung/