Haben Sie den Wiedereinstieg in die Berufswelt noch nicht wieder oder mit einem reduzierten Arbeitspensum aufgenommen? Oder stehen Sie kurz vor dem Wiedereinstieg? Vielleicht sind Sie immer noch nicht bei Ihrem urspünglichen Pensum angelangt oder möchten dies gar nicht mehr erreichen.
Längere Pausen oder eine reduzierte Erwerbstätigkeit mit vermindertem Lohn können zur Folge haben, dass Sie und Ihre Familie bei Erwerbsunfähigkeit im Todesfall nur ungenügend abgesichert sind. In unseren Beratungen stellen wir immer wieder fest, dass unsere Kundinnen und Kunden sich dessen nicht bewusst sind. Viele sind nur oberflächlich über ihre Vorsorgeleistungen informiert. Eine detaillierte Analyse der individuellen Situation führt deshalb häufig zu grossem Erstaunen und unliebsamer Überraschung. Viele Paare und Familien haben die Vorstellung, dass nur dann Einkommenslücken entstehen könnten, wenn der Hauptverdiener ausfällt. Dabei wird oft vergessen, dass die Person, die zu Hause für das Wohl der Familie sorgt, nur einen geringen Versicherungsschutz geniesst.
Wer betreut die Kinder? Wer führt den Haushalt? Wer managt die Familie? Solche und weitere Fragen stellen sich, wenn die Person, welche für Haushalt und Familienarbeit zuständig ist, sich nicht mehr selbst darum kümmern kann. Kurzfristige Ausfälle können häufig überbrückt werden, indem alle zu Hause anpacken und auch Angehörige mithelfen. Was ist aber, wenn die Person, welche die Verantwortung für das familiäre Wohl trägt, längerfristig ausfällt oder vielleicht gar nie mehr in der Lage sein wird, die Arbeiten zu Hause eigenständig zu erledigen? Nicht auszudenken, welche tiefschürfenden Folgen ein Todesfall der Familienmanagerin hätte! Könnten Sie eine solche Lücke ohne fremde Hilfe ausgleichen oder müssten Sie sich Gedanken zur Einstellung einer Haushaltshilfe machen? Braucht die erkrankte oder verunfallte Person selbst Betreuung? Zusätzliche Kinderbetreuungskosten können anfallen und spielen eine wichtige Rolle. Wie können diese Zusatzausgaben finanziert werden?
Sobald Sie im Rahmen Ihrer Erwerbstätigkeit bei einer Pensionskasse versichert sind, verbessert sich grundsätzlich Ihre Ausgangslage. Sie geniessen eine zusätzliche Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall. Pensionskassenanschluss ist aber nicht gleich Pensionskassenanschluss. Sie sind an die Vorsorgeeinrichtung Ihres Arbeitgebers gebunden, was Ihre Wahlmöglichkeiten beschränkt. Ihre versicherten Leistungen sind damit von der Pensionskassenlösung Ihres Arbeitgebers und nicht etwa von Ihren persönlichen Bedürfnissen abhängig. Zudem hat jede Vorsorgeeinrichtung ihre Eigenschaften. Deshalb ist vor Stellenantritt neben vielen anderen Parametern auch die Prüfung der beruflichen Vorsorge ein zentraler Punkt, um sich für oder gegen eine neue Stelle zu entscheiden. Als selbstständig Erwerbende wird der Spielraum grösser, und Sie haben die Ausgestaltung Ihres Vorsorgeplanes weitgehend selbst in der Hand. Diesen können Sie je nach Vorsorgeeinrichtung entsprechend individuell gestalten, damit er Ihrer familiären und finanziellen Situation entspricht und auf Ihre Wünsche abgestimmt ist.
Wie Ihre ganz persönliche finanzielle Situation in einem Vorsorgefall aussieht, muss individuell geprüft werden. Es gibt keine allgemeingültigen Standards, denn sowohl der Bedarf wie auch die Vorsorgeleistungen sind so einzigartig wie Ihre Lebenssituation. Um allfällige Lücken zu erkennen, ist es in erster Linie wichtig herauszufinden, wie hoch Ihre Gesamtausgaben mit allfälligen Zusatzausgaben für Sie und Ihre Familie sein könnten. Hierfür kann es von grossem Nutzen sein, wenn Sie ein Budget führen und sich Gedanken zu den möglichen Szenarien machen. Unvorstellbar, wenn durch ein Risikoereignis neben dem physischen oder psychischen Leid auch noch finanzielle Engpässe entstehen würden. Die Gewissheit zu haben, im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein, ist für die meisten Paare und Familien in unseren Beratungen von zentraler Bedeutung.
Damit Sie diese Gewissheit für sich persönlich erhalten, ist es zentral, sich einen finanziellen Gesamtüberblick zu verschaffen. Einen solchen erhalten Sie mittels detaillierter Analyse Ihrer spezifischen Ausgangslage durch eine Vorsorgespezialistin. Wir prüfen Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen. Um allfällige Vorsorgelücken sowohl im kurz- wie auch im langfristigen Bereich zu eruieren, werden Ihre Ersatzeinkommen berechnet und mit Ihrem finanziellen Bedarf bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall verglichen. Nebst diesem Gesamtüberblick erhalten Sie Empfehlungen dazu, wie Sie allfällige Vorsorgelücken schliessen können. Gern zeigen Ihnen die Vorsorgeexpertinnen der Zürcher Kantonalbank in einem persönlichen Gespräch Ihre aktuelle Situation und individuelle Lösungsmöglichkeiten auf.
Weiterführende Informationen:
www.zkb.ch – Unter „Private“ (Vorsorgen & Nachfolge) finden Sie weitere Details zur „Vorsorgeanalyse“ inklusive Download-Möglichkeit von kostenlosen Broschüren und Unterlagen.
*sie hat einen Master der ZFH in Financial Consulting und arbeitet als Finanzplanungsexpertin und Mitglied des Kaders in der Abteilung für Finanzplanung & Vorsorge der Zürcher Kantonalbank.
Hinweis: Dieser Beitrag wird präsentiert von der Zürcher Kantonalbank