ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
SWISS LADIES DRIVE GMBH

(IM FOLGENDEN „SLD“ GENANNT)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die Nutzung sämtlicher Websites des Verlags SLD, namentlich www.ladiesdrive.world, www.ladiesdrive.tv, www.bargespräche.ch, www.femaleinnovationforum.ch, www.swissladiesdrive.com sowie www.leagueofleadingladies.com sowie der entsprechenden mobilen Applikationen und Social Media Accounts. Zudem regeln diese AGB den Kauf von kostenpflichtigen Produkten und Dienstleistungen, die über die oben genannten Websites oder www.ladiesdrive.world/shop oder über weiteren direkte Kontakte (persönliche, telefonische oder elektronische Art) mit der SLD angeboten werden.
Mit der Nutzung des Shops und/oder dem Kauf von Produkten und Dienstleistungen bestätigt der Nutzer beziehungsweise Käufer, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

I – GELTUNGSBEREICH

1. Gegenstand der vorliegenden Nutzungsbedingungen, AGB und Datenschutzerklärung bilden die Beziehung zwischen den oben genannten Websites, dem Ladies Drive Shop und den Käuferinnen und Käufern (nachfolgend Nutzer genannt) von Produkten und Dienstleistungen des Verlags SLD (nachfolgend Produkte genannt).

2. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung sind für sämtliche Nutzer verbindlich. Mit der Nutzung oben genannter Websites oder bei Bestellung eines (kostenpflichtigen) Produkts (Abo, Mitgliedschaft, Konferenzticket oder ähnliches) akzeptieren die Nutzer die vorliegenden Nutzungsbedingungen, AGB und die Datenschutzerklärung. Diese werden somit integrierender Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages zwischen den Nutzern und der SLD . Von den vorliegenden Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung abweichende Bestimmungen des Nutzers haben keine Geltung.

II – ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

1. Registrierung

Nutzer können auf oben genannten Websites verschiedene Produkte einkaufen. Die Zeitschriften-Abonnements (print und digital) sowie Mitgliedschaften haben jeweils eine bestimmte Laufzeit, welche dem jeweiligen Angebot zu entnehmen ist.
Der Nutzer ist für den Schutz seiner Zugangsdaten im Benutzerkonto verantwortlich.
Die SLD hält sich die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzforderungen gegenüber dem Nutzer ausdrücklich vor.

2. Newsletter

Bei einer Registrierung auf einer der oben genannten Websites nehmen Sie zur Kenntnis und akzeptieren, dass Ihnen Newsletter per Email zugestellt werden dürfen. Redaktionelle Newsletter können auch Werbung beinhalten.
Sie können sich jederzeit von einem Newsletter abmelden.

3. Vertragsabschluss

Ein Kauf online ist verbindlich, sobald der Käufer auf das Feld „JETZT KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN“ oder „BUY NOW“ geklickt hat und er kommt auch mit der vollständigen Zahlung an SLD zustande.
Die SLD behält sich das Recht vor, Käufe aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich von SLD liegen, ohne Kostenfolge für den Käufer zu annullieren.
Ein Widerruf eines abgeschlossenen Abonnements oder eines Kaufs eines Produktes ist im Grundsatz nicht möglich.

4. Mahngebühren

Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren in Rechnung gestellt werden. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. Der Inkassodienstleister ist berechtigt, weitere Bearbeitungsgebühren gemäss www.fairpay.ch zu belasten.

 

III – PRINT- UND DIGITALABONNEMENTE

Nutzungsbedingungen

1. Registrierung

Nutzer können auf oben genannten Websites verschiedene Produkte einkaufen. Die Zeitschriften-Abonnements (print und digital) haben jeweils eine bestimmte Laufzeit, welche dem jeweiligen Angebot zu entnehmen ist.
Der Nutzer ist für den Schutz seiner Zugangsdaten im Benutzerkonto verantwortlich.
Die SLD hält sich die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzforderungen gegenüber dem Nutzer ausdrücklich vor.

2. Printabonnements werden inkl. MwSt. angeboten.

Das Magazin kann in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Druckerei sowie mit der Schweizerischen Post an die Käufer zugestellt werden.
Die Versandkosten sind den jeweiligen Angeboten zu entnehmen.
Ein Lieferverzug führt nie zu einer Reduktion des Verkaufspreises. Ebenfalls bestehen keine Schadenersatzansprüche.
Sämtliche Print-Abonnements und Geschenk-Abonnements verlängern sich ohne Kündigung an office@swissladiesdrive.com während der Laufzeit automatisch um mindestens 1 Jahr (2-Jahres-Abos verlängern sich automatisch um 2 Jahre).
Bei Falschlieferungen, Herstellungsfehlern oder bei Beschädigung eines Magazins während des Transports muss die Reklamation innerhalb von 48 Stunden erfolgen, sonst erlischt der Anspruch auf kostenlosen Ersatz. Verwendete und benutzte Produkte können nicht zurückgenommen werden. Die Versandkosten für die Rücksendung müssen vom Nutzer getragen werden.
Adressmutationen sind dem Abo-Service unter abo@ladiesdrive.tv mindestens 14 Tage vor dem Stichtag schriftlich mitzuteilen.

3. Bei Bestellung einer sogenannten „Schnupperausgabe“ hat der Nutzer 60 Tage Zeit. Wenn die SLD innerhalb von 60 Tagen nach Bestellung des Magazins keine Kündigung oder keine Meldung erhält, wird automatisch ein 1-Jahres-Abo zum Normalpreis von CHF 60.00 inkl. MwSt ausgelöst. Eine Meldung muss schriftlich per Email an: abo@ladiesdrive.tv erfolgen.

4. Vertragsbeendigung

Abgeschlossene Printabonnemente können grundsätzlich nicht vor Ablauf der festen Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Abogebühren ist ausgeschlossen.
Kündigungen senden Sie per Mail an: abo@ladiesdrive.tv oder per Post an: Swiss Ladies Drive GmbH, Abo-Service, Haufen 201, 9426 Lutzenberg.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind in CHF angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreib- oder Druckfehler bleiben vorbehalten.
Die SLD behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die SLD berechtigt, die Lieferung einzelner oder sämtlicher vom Nutzer beziehungsweise Käufer bestellte Dienstleistungen oder Produkte ohne Ankündigung einzustellen. Bei der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 10.00. Bei der letzten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.00.
Nach Zustellung einer letzten Mahnung behält sich die SLD das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro weiterzugeben oder eine Betreibung einzuleiten.
Verhält sich der Nutzer vertragswidrig, wenn der Nutzer beispielsweise seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nachkommt, kann die SLD nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in Eigentum des Käufers befindlichen Waren verlangen.
Bei offenen und nicht bezahlten Forderungen von Mitgliedschaften wird dem Käufer der Zutritt zu sämtlichen Konferenzen und Veranstaltungen der SLD verwehrt.

6. Für die Zahlungsabwicklung über Zahlungssystemanbieter (Paypal, Kreditkarte o.ä.) gelten deren Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.

IV – CLUB – MITGLIEDSCHAFTEN

Nutzungsbedingungen

1. Registrierung

Nutzer können auf oben genannten Websites verschiedene Produkte einkaufen.
Der Nutzer ist für den Schutz seiner Zugangsdaten im Benutzerkonto verantwortlich.
Die SLD hält sich die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzforderungen gegenüber dem Nutzer ausdrücklich vor.

2. Sämtliche Mitgliedschaften verlängern sich ohne Kündigung an news@leagueofleadingladies.com (für die Kündigung der Mitgliedschaft in der League of Leading Ladies) oder bgclub@ladiesdrive.tv (für die Kündigung der Mitgliedschaft im Bargespräche Club und Bargespräche Club Privé) während der Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Preisanpassungen sind vorbehalten.

3. Alle Mitglieder der League of Leading Ladies oder des Bargespräche Club und Bargespräche Club Privé sind verpflichtet sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen zu halten und sich selbstständig zu informieren.

4. Mitgliederdaten (Kontaktinformationen anderer Clubmitglieder) dürfen weder weitergegeben, verkauft noch kommerziell (zum Beispiel für werberische Zwecke o.ä.) genutzt werden. Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss aus dem entsprechenden Club. Allfällige Schadenersatzforderungen behält sich die SLD vor.
Vertraulich ausgetauschte Informationen zwischen den Mitgliedern sind nicht zur Veröffentlichung gedacht. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss.

5. Die SLD hält sich das Recht vor, Mitgliedschaften ohne Angabe von Gründen zu sistieren oder aufzuheben.
Ein Haftung der SLD bei Zuwiderhandlung durch Mitglieder wird wegbedungen.

6. Vertragsbeendigung
Abgeschlossene Mitgliedschaften können grundsätzlich nicht vor Ablauf der festen Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Mitgliedschaftsgebühren ist ausgeschlossen.
Kündigungen senden Sie per Mail an news@leagueofleadingladies.com (für die Kündigung der Mitgliedschaft in der League of Leading Ladies) oder bgclub@ladiesdrive.tv (für die Kündigung der Mitgliedschaft im Bargespräche Club und Bargespräche Club Privé) oder per Post an: Swiss Ladies Drive GmbH , Haufen 201. 9426 Lutzenberg.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind in CHF angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreib- oder Druckfehler bleiben vorbehalten.
Die SLD behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die SLD berechtigt, die Lieferung einzelner oder sämtlicher vom Nutzer beziehungsweise Käufer bestellte Dienstleistungen oder Produkte ohne Ankündigung einzustellen. Bei der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 10.00 erhoben. Bei der letzten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.00.
Nach Zustellung einer letzten Mahnung behält sich die SLD das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro weiterzugeben oder eine Betreibung einzuleiten.

8. Verhält sich der Nutzer vertragswidrig (wenn der Nutzer beispielsweise seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nachkommt) kann die SLD nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in Eigentum des Käufers befindlichen Waren verlangen.
Bei offenen und nicht bezahlten Forderungen von Mitgliedschaften wird dem Käufer der Zutritt zu sämtlichen Konferenzen und Veranstaltungen der SLD verwehrt.

9. Für die Zahlungsabwicklung über Zahlungssystemanbieter (Paypal, Kreditkarte o.ä.) gelten deren Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.

V – TICKETS FÜR EVENTS UND KONFERENZEN DER SWISS LADIES DRIVE GMBH

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen der SLD sowie sämtliche Veranstaltungen, bei denen die SLD als durch- und ausführende Veranstalterin fungiert.

2. Anmeldung & Registrierung
Anmeldungen für Veranstaltungen erfolgen über die jeweilige Online-Anmeldeplattform. Die Anmeldung wird erst durch eine schriftlich (E-Mail) zugesandte Bestätigung rechtsverbindlich. Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmende, dass keine gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen bestehen (insbesondere im Zusammenhang mit Privatbestechung), die ihm/ihr die Teilnahme an der Veranstaltung verbieten würden.

3. Durchführung von Events & Kongressen

3.a Allgemeine Bestimmungen
Jede Person, die an Veranstaltungen der SLD teilnimmt, nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des abgeschlossenen Kaufs des Eintrittstickets unter Vorbehalt von Ziffer 4 nachstehend kein Widerrufsrecht besteht. Die für die Veranstaltung erworbenen Tickets können daher weder umgetauscht noch rückerstattet werden.

Mit der Anmeldung stimmt der/die Teilnehmende den vorliegenden AGBs sowie weiteren allenfalls für die entsprechende Veranstaltung herausgegebenen Sicherheits-, Zutritts- und sonstigen Durchführungsvorschriften zu und verpflichtet sich, diese sowie Anweisungen von Mitarbeitenden der SLD (oder von ihr beauftragen Dritten) zu befolgen. Er/Sie nimmt zur Kenntnis, dass er/sie bei Nichteinhalten dieser Vorschriften und Anweisungen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann. Im Falle eines solchen Ausschlusses erfolgt keine Entschädigung oder Rückerstattung der Kosten des Veranstaltungstickets.

Die SLD behält sich vor, angekündigte Gäste/Referenten/Keynote Speaker/Workshop Hosts durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Eine Entschädigung oder Rückerstattung von Kosten des Veranstaltungstickets aufgrund solcher Änderungen ist ausgeschlossen.

3.b Verschiebung der Veranstaltung
Wird die Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, verschoben, gilt das erworbene Ticket automatisch für das Verschiebungsdatum. Rückerstattung oder Umtausch des Tickets sind ausgeschlossen. Bei gebuchter Hotelübernachtung kann die Buchung möglicherweise nicht automatisch auf das Verschiebungsdatum übertragen werden. Eine Änderung des gebuchten Hotels oder des Preises kann nicht ausgeschlossen werden; allfällige Mehrkosten sind vom/von der Teilnehmenden zu tragen.

3.c Abbruch oder Absage der Veranstaltung
Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Verboten, äusseren Einflüssen (Demonstrationen, Gewalteinflüsse, Bedrohungen durch Dritte) oder anderen, von der SLD nicht zu vertretenden Umständen abgebrochen oder abgesagt werden, können erworbene Tickets weder umgetauscht noch rückerstattet werden. Eine Stornierung oder Rückerstattung allfällig gebuchter Hotelübernachtungen ist nur in dem Umfang möglich, in dem das Hotel einer Stornierung zustimmt bzw. eine Rückerstattung leistet.

4. Rücktritt des/der Teilnehmenden
Für sämtliche Reservationen, Anmeldungen und Buchungen (Tagung, Hotelarrangements, An-/Abreise, Abendveranstaltungen) gelten die folgenden Rücktritts- und Annullierungsbestimmungen:

Es erfolgt keine Rückvergütung bei einer Absage/Stornierung durch den Teilnehmenden ausser Sie können uns ein Arztzeugnis vorlegen. Dies muss die SLD innerhalb von 24h nach Beginn der jeweiligen Veranstaltung per Mail erreicht haben. Senden Sie diese an: office@swissladiesdrive.com.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen gilt der erste Tag der Veranstaltung als Beginn der Veranstaltung.

Für Samstage, Sonn- und Feiertage gilt der darauf folgende Werktag. Die Übertragung des Tickets auf eine andere Person ist grundsätzlich nicht möglich. Abweichungen hiervon sind in Ausnahmefällen möglich, unterliegen aber immer einer Bearbeitungsgebühr.

5. Datenschutz
Die SLD hält sich an die gesetzlichen Datenschutzvorschriften (sehen Sie hierzu auch unsere Datenschutzbestimmungen). Personendaten werden daher gemäss gesetzlichen Vorgaben vertraulich behandelt und ausschliesslich für die Durchführung der betreffenden Veranstaltung verwendet. Soweit für die gebuchten Leistungen diese nicht selber von der SLD erbracht werden (z.B. Hotelübernachtungen), ist die SLD berechtigt, die Personendaten für die Erbringung der Leistungen an ihre Partner weiterzugeben. Die Daten (Vorname/Name/Funktion/Firma) aller angemeldeten Personen werden im Rahmen eines „Konferenz Booklets“ wenige Tage vor dem Anlasse allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Es ist den Teilnehmenden untersagt, diese Teilnehmerliste für werbliche oder kommerzielle Zwecke ausserhalb der SLD Veranstaltung zu nutzen oder zu kopieren.

6. Multimedia Aufzeichnungen
Im Rahmen der Veranstaltung finden Bild-, Ton- und/oder Videoaufzeichnungen statt. Diese Aufzeichnungen werden von der SLD beispielsweise zu eigenen Marketingzwecken verwendet, zur redaktionellen Berichterstattung (online sowie Print) eingesetzt und auf unseren Blogs und Websites sowie auf den sozialen Medien (zum Beispiel Facebook, LinkedIn oder Instagram) gepostet sowie auf Youtube veröffentlicht.

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt sich jeder/jede Teilnehmende mit den besagten Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen einverstanden. Er/Sie erlaubt der SLD ausdrücklich, dass diese ohne weitere Ansprüche des/der Teilnehmenden für spätere Werbezwecke verwendet werden dürfen.

Die SLD behält sich vor, Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen durch Teilnehmende während der Veranstaltung einzuschränken oder zu untersagen.

7. Haftungsausschluss
Die Haftung der SLD für direkte und indirekte Schäden sowie Folgeschäden, die dem/der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung einer Veranstaltung entstehen, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere haftet die SLD nicht für Schäden oder Folgeschäden, welche durch Veranstaltungsabsagen, -abbrüche oder mangelhafte Organisation verursacht werden. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung für sämtliche vertragliche, deliktische oder sonstige Ansprüche auf den Betrag der Kosten des Veranstaltungstickets. Weitergehende Schäden jeglicher Art werden nicht ersetzt. Allfällige Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des/der Teilnehmenden auf Leistung einer Geldsumme verjähren innerhalb eines Jahres nach deren Entdeckung.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Leistungen der SLD, die von ihr durchgeführten Veranstaltungen und die vorliegenden Bestimmungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Allfällige Streitigkeiten, die sich aus zwischen dem/der Teilnehmenden und der SLD betreffend einer Veranstaltung oder in Zusammenhang damit ergeben, sind nach Möglichkeit auf
dem Verhandlungsweg beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die ordentlichen Gerichte in 9426 Lutzenberg (AR/Schweiz) ausschliesslich zuständig.

VI – WERBE – AUFTRAGSERTEILUNGEN AN DIE SWISS LADIES DRIVE GMBH

1. Massgeblich für den Auftrag sind ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste (Mediadaten www.ladiesdrive.tv/werbung) sowie die Auftragsbestätigung. Allgemeine Bedingungen des Auftraggebers werden nicht als Vertragsbestandteil anerkannt. Auf alle Fragen im Zusammenhang mit diesem Auftrag findet Schweizerisches Recht Anwendung. Sollten einzelne Teile der AGB schweizerischem Recht widersprechen, behalten die übrigen Teile ihre Gültigkeit.

2. Der Beauftragte behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder von angenommenen Aufträgen zurückzutreten.

3. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Beauftragten nicht.

4. Nebenabreden als Auftragsbestandteil bedürfen der Schriftform.

AUFTRAGSABWICKLUNG:
5. Die Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln.

6. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt.

7. Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Beauftrage nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Beauftragten zurückzuvergüten. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden ist. Bei Zwangsverwertung/Illiquidität oder Konkurs entfällt jeglicher Nachlass.

8. Platzierungswünsche und Erscheinungstermine binden den Beauftragten nicht.

9. Der Ausschluss von Mitbewerbern wird seitens des Beauftragten grundsätzlich nicht garantiert. Ein Ausschluss kann nur für die gegenüberliegende Seiten schriftlich vereinbart werden.

10. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Veränderungen übernimmt der Beauftragte keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Beauftragte behält sich vor, schriftliche Anzeigenbestellungen zu verlangen. Dies gilt auch für Anzeigen, die auf elektronischem Weg auf Datenträger oder über Datenleitungen übermittelt werden.

11. Der Beauftragte behält sich vor, Druckunterlagen nur in digitaler Form anzunehmen.

12. Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung von geeigneten Druckunterlagen. Der Beauftragte gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt werden, wofür ausschliesslich der Auftraggeber verantwortlich ist. Eine Abmahnungspflicht besteht in diesem Zusammenhang nicht.

13. Druckfehler, die den Sinn eines Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ersatzansprüche dem Beauftragten gegenüber. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Beauftragte lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch das Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Beauftragte haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Entgelt für den betreffenden Auftrag begrenzt. Im Gewährleistungsfall hat der
Beauftragte das Recht, sich von der Minderung/Schadenersatz oder Rückzahlung des Entgeltes dadurch zu befreien, dass die Anzeige oder Beilage zu einem späteren Erscheinungstermin, der mit dem Auftraggeber abzustimmen ist, mängelfrei unentgeltlich nachgeholt wird.

14. Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen haftet ausschliesslich der Auftraggeber.

15. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck ebenfalls keine Ansprüche.

16. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug bis zum Anzeigenschluss oder bis zu einem anderen, seitens des Beauftragten genannten Termin nicht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
und für die Lieferung vom Verlag anzufertigender Kopien, Filme oder grafischer Arbeiten hat der Auftraggeber vollumfänglich alleine zu tragen.

17. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

18. Beanstandungen aller Art sind sofort, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige schriftlich zu melden.

19. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstösst und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Beauftragten sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erscheinende Inserat gegründet werden schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile vollen Schadenersatz zu leisten. Der Beauftragte und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.

20. Der Beauftragte haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Der Beauftragte haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Dateien.

21. Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen) sind vom Beauftragten nicht zu vertreten. Der Beauftragte behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.

PREISE & BEZAHLUNG:
22. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste oder gemäss Absprache und schriftlicher Bestätigung gewährt.

23. Rechnungsreklamationen sind binnen 2 Wochen ab Ausstellung schriftlich geltend zu machen.

24. Der Beauftragte ist aus wichtigen Gründen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne das hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.

25. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gesetzliche Verzugszinsen in der Höhe von 5% gemäss Art. 104 OR verrechnet. Kosten, die durch aussergerichtliche oder gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu Lasten des Schuldners. Der Beauftragte hat das Recht, die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen.

26. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

27. Kosten für Lithographien bzw. für die Übertragung digitaler Daten hat der Auftraggeber zu zahlen.

28. Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung. Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert berechnet.

29. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen.

30. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (bei Anlieferung nach in den Mediadaten kommunizierten DM-Schlüssen) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

31. Angefallene Produktionskosten (Lithos, Fotos, Satz etc.) werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

STORNOS:
32. Eine Stornierung von Aufträgen ist nur möglich solange diese nicht durch die SLD bestätig wurden. Eine Stornierung von bereits bestätigten Aufträgen ist grundsätzlich nicht möglich. Es ist 100% des Auftragsvolumens geschuldet.

ALLGEMEINES:
33. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 9426 Lutzenberg AR.

34. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Beauftragte Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75 % der Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäss der Kalkulation zu bezahlen.

35. Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der Speicherung und Verarbeitung der von ihm bekannt gegebenen Daten sowie der Übermittlung von Werbematerial auch in Form von Massensendungen (via E-Mail, Telefon, Fax, SMS/MMS) durch die SWISS LADIES DRIVE GmbH und deren Partner über ihre Produkte und Aktionen zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

36. Auf das Auftragsverhältnis und allfällige Rechtsstreitigkeiten daraus ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPR und des UN-Kaufrechts- übereinkommens anzuwenden.

BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ONLINE- ANZEIGEN:
37. Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links und anderes), müssen spätestens 5 Werktage vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei und den IAB-Standards entsprechend seitens des Auftraggebers übermittelt werden.

38. Der Beauftragte hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrössen, u.a.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Auftraggeber zu retournieren. Dabei ist der Beauftragte auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen.

39. Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen zur Schaltung der Werbung bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Ad-Impressions u.a.) ist der Verlag von allen daraus sowie aus den durch die externe (Ad)Server-Anbindung der veröffentlichten Werbung resultierenden Ansprüchen freigestellt, wobei sämtliche Kosten umfasst sind.

40. Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden kann, ist der Verlag unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen Massnahme befreit.

41. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Daten richtig und vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Auftraggebers notwendig sind.

42. Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhang zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach ECG bestehenden Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen, sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch das Fernabsatzgesetz sowie durch das Mediengesetz entsprechen.

43. Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen.

44. Der Beauftragte gibt keine Garantien über die Platzierung und Reihenfolge der Werbeschaltungen sowie über die Aufteilung der Ad-Impressions während der Werbekampagne und ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen oder nachträglich zu sperren.

45. Der Beauftragte ist berechtigt, Werbematerial und Links, die gegen rechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstossen, unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Auftraggeber nicht notwendig ist, dieser aber von der Massnahme ehest möglich informiert wird.

46. Die Sperrung befreit den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Auftraggeber hat vielmehr die Möglichkeit, das Werbematerial innerhalb einer Nachfrist von zwei Wochen ab Information durch den Beauftragte nachzubessern. Wird innerhalb dieses Zeitraums seitens des Auftraggebers ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird dieses wieder geschaltet. Der Auftraggeber hat dem Beauftragte die Rechtskonformität des nachgebesserten Werbematerials schriftlich zu bestätigen.

47. Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.

VII – HAFTUNG

1. Die SLD schliesst im Rahmen der gesetzlich zulässigen Bestimmungen jegliche Haftung für verkaufte und gelieferte Produkte aus.

2. Urheber- und weitere immaterielle Rechte
Die SLD behält sich in Bezug auf Produkte und Inhalte auf Websites oder im Print sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Das Veröffentlichen, Anbieten, Veräussern, Verfielfältigen, Versenden oder Ändern der redaktionellen und anderen Inhalte der SLD sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung erlaubt.
Sämtliche Marken, Logos, Kennzeichen, Grafiken, Bezeichnungen etc., die auf den SLD-Websites, an den Konferenzen, Veranstaltungen oder im Printmagazin angezeigt werden, sind geistiges Eigentum der SLD .

VIII – DATENSCHUTZ

1. Es gilt die aktuelle Version der Datenschutzerklärung der SLD unter www.ladiesdrive.world/datenschutz.

IX – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen und der darin integrierten Datenschutzerklärung ist 9426 Lutzenberg.

2. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen bzw. der Datenschutzerklärung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

3. Änderungen der AGB
Die SLD hält sich vor, die vorliegenden AGB und Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder anzupassen. Die neue Version der AGB gilt ab Publikation. Es ist Sache des Nutzers, sich über die aktuell geltende Fassung der Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung auf www.ladiesdrive.world/agb zu informieren.

Lutzenberg, 30.8.2018
Swiss Ladies Drive GmbH
Haufen 201
9426 Lutzenberg

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